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So behandelst du Gutscheine im Umsatzsteuerrecht richtig

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E-Commerce Checkliste 2024

Bist du bereit fürs neue Jahr? Überprüfe, ob du mit deinem Shop auch 2024 erfolgreich sein kannst.

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Dennis Burmeister ist Geschäftsführer bei der taavas GmbH WPG, einer jungen, digitalen Kanzlei, die sich auf Unternehmen aus dem Bereich e-Commerce spezialisiert hat. Wir betreuen Onlinehändler in den täglichen Fragen der Finanzbuchhaltung, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und beraten beim Aufbau des internationalen Handels.

Für viele Onlinehändler sind Gutscheine Fluch und Segen zugleich. Rabattgutscheine können einen super Boost geben, wenn es um mehr Abverkäufe geht – sei es der Black Deal, der durch die Decke ging oder die letzte Influencer Kooperation, die ein Produkt noch mal so richtig gepusht hat. 

Gerade jetzt vor Weihnachten ist der klassische Geschenkgutschein, der Umsatz in die Kasse bringt, wieder besonders beliebt bei den Kunden. Aber Achtung! Ist das denn überhaupt Umsatz? Nein – damit haben wir schon den ersten Fehler, den leider viele Händler machen und der böse Überraschungen nach sich ziehen kann. 

Neben der Freude über all die verkauften Gutscheine, gilt es diese in der Buchhaltung auch korrekt abzubilden, um zugehörige Umsätze zuordnen zu können und keine unerwartete Post vom Finanzamt zu erhalten.

Was du zum Thema Gutscheine beachten solltest und wie sie im Umsatzsteuerrecht korrekt behandelt werden, erfährst du in diesem Beitrag. 

Gutscheine in der Bilanz und im Umsatzsteuerrecht

Zuerst sehen wir uns einmal die Definitionen an. Unter dem Oberbegriff der Gutscheine werden zwei Arten von Gutscheinen unterschieden: zum einen der Rabatt- bzw. Preisnachlassgutschein – das sind vor allem Rabattcodes wie zum Beispiel:

  • 10% Rabatt beim Erstkauf oder zur Newsletter-Anmeldung
  • anlassgebundene Rabattaktionen zu Black Friday oder Shopping Weeks
  • Family & Friends
  • Kunden werben Kunden
  • Rabattcodes, die an Influencern ausgegeben werden.

Zum anderen gibt es echte Gutscheine, die später vom Kunden “als Zahlungsmittel” verwendet werden – der Klassiker, der an Weihnachten oder zu Geburtstagen verschenkt wird. 

Für dich als Händler ist es wichtig zu wissen, dass die beiden Arten der Gutscheine in der Bilanz und im Umsatzsteuerrecht unterschiedlich behandelt werden.

Rabatt- bzw. Preisnachlassgutschein

  • Reduzierung des Preises
  • Keine Geldleistung vor Versand der Ware
  • Reduzierung der erhaltenen Geldleistung bei Versand der Ware

Gutschein als Zahlungsmittel

  • Schein, der den Anspruch auf eine Ware oder einen Betrag (für den man etwas kaufen kann) bestätigt
  • Geldleistung vor Versand der Ware (teilweise erheblicher Zeitraum zwischen Geld- und Warenleistung)
  • Einlösung bei Bestellung der Ware / Anstelle von Geldleistung

Laptop mit Shopify

So bildest du deine Gutscheine in der Bilanz ab 

Einlösung von Rabatt- bzw. Preisnachlassgutschein

Das Einlösen von Rabatt- bzw. Preisnachlassgutscheinen ist relativ einfach. Beim Verkauf reduzierst du einfach den Kaufpreis um den eingelösten Rabatt. Dies geschieht bei den meisten Shopsystemen automatisch nach Eingabe des Rabattcodes im Warenkorb. 

Kauf und Einlösung des echten Gutscheins

Kauf des Gutscheins

Das Wichtigste Vorab: es entsteht kein Umsatz beim Verkauf eines echten Gutscheins! 

Durch die Ausgabe des Gutscheins entsteht bei dir eine Verbindlichkeit.

Die Verbindlichkeit ist bis zur Einlösung des Gutscheins in deiner Bilanz auszuweisen.

Einlösen des Gutscheins

Löst dein Kunde bei einem späteren Einkauf den Gutschein ein – zahlt also quasi mit dem Gutschein – ist die in deiner Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeit auszubuchen. Dies muss in den meisten Buchhaltungen manuell erfolgen, in dem deine Forderungen gegen den Kunden mit deiner Verbindlichkeit aus dem Gutschein zusammen gebucht werden. 

Gutscheine im Umsatzsteuerrecht

Rabatt- bzw. Preisnachlassgutscheine im Umsatzsteuerrecht

Du solltest wissen, dass Rabatt- bzw. Preisnachlassgutscheine im Umsatzsteuerrecht nicht gesondert geregelt sind. Lößt dein Kunde beim Kauf einen Rabatt- bzw. Preisnachlassgutschein ein, so reduziert sich dadurch dein zu versteuerndes Entgelt aus diesem Verkauf.

Beispiel:

ohne Rabatt

mit 10% Rabatt

Preis Netto (zu versteuerndes Entgelt)

100,00

90,00

Umsatzsteuer

19,00

17,10

Preis Brutto

119,00

107,10


Echte Gutscheine im Umsatzsteuerrecht

Etwas technisch und trocken, aber wichtig als Händler zu wissen: das Umsatzsteuergesetz regelt an dieser Stelle klar die Definition des echten Gutscheins – und grenzt deutlich zum Rabatt- bzw. Preisnachlassgutschein ab. 

Nachzulesen in § 3 Abs. 13 UstG. Dieser lautet folgendermaßen:

„(13) Ein Gutschein (Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein) ist ein Instrument, bei dem
  1. die Verpflichtung besteht, es als vollständige oder teilweise Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung anzunehmen und
  2. der Liefergegenstand oder die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers entweder auf dem Instrument selbst oder in damit zusammenhängenden Unterlagen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung dieses Instruments, angegeben sind.
Instrumente, die lediglich zu einem Preisnachlass berechtigen, sind keine Gutscheine im Sinne des Satzes 1. “


Bei echten Gutscheinen differenziert das Umsatzsteuerrecht zwischen Einzweck- oder Mehrzweck-Gutscheinen (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG). Dies sehen wir uns im nächsten Absatz genauer an.

Einzweckgutschein vs. Mehrzweckgutschein

Einzweckgutschein

Einzweck-Gutscheine sind gem. § 3 Abs. 14 UStG (Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) dadurch gekennzeichnet, dass erstens der Liefer- bzw. Leistungsort sowie zweitens auch die geschuldete Steuer für die Gegenstände oder Dienstleistungen, zu deren Bezug der Gutschein berechtigt, bei dessen erstmaliger Ausstellung bereits feststehen.

  • Die Ausstellung (Übertragung) des Gutscheins gilt bereits als umsatzsteuerpflichtige Lieferung des Gegenstands.
  • Umsatzsteuer muss bei Einlösung aber nicht nochmal gezahlt werden.

Mehrzweckgutschein

Mehrzweckgutscheine, sind Gutscheine, die nicht die Kriterien für Einzweckgutscheine erfüllen (§ 3 Abs. 15 UStG). Also bei denen bei Erwerb des Gutscheins der Leistungsort und/oder die geschuldete Steuer bei Ausstellung des Gutscheins nicht feststehen.  

  • Erst die tatsächliche Lieferung unterliegt der Umsatzsteuer.

Daher musst du als Händler unbedingt beachten, dass Einzweckgutscheine bei der Ausstellung Umsatzsteuer auslösen; Mehrzweckgutscheine erst bei Einlösung des Gutscheins.

Grafik Gutscheine

So verhinderst du Fehler bei der Betriebsprüfung deiner Gutscheine

Die Finanzämter sind jedoch angehalten „Gestaltungen“ nicht zu tolerieren, um eine inflationäre Ausstellung von Mehrzweckgutscheinen zu verhindern. Im Falle einer Betriebsprüfung besteht das Risiko, dass alle ausgegebenen Gutscheine bei einer Betriebsprüfung der Umsatzsteuer unterworfen werden.  

Es sollten daher sämtliche Hinweise herangezogen werden, um die Lieferadresse des Kunden und den maßgeblichen Steuersatz zu bestimmen.

Stimme dich daher bei Gutscheinen mit deinem steuerlichen Berater ab!

Steuern und Taschenrechner

Fazit

Um böse Überraschungen, Steuernachzahlungen, aber vor allem auch fälschlicherweise gezahlte Umsatzsteuer zu vermeiden, solltest du von Beginn an deine Buchhaltung mit einem Steuerberater gemeinsam aufsetzen. Gerade bei fehlerhaft verbuchten Gutscheinen kommt es immer wieder zu Forderungen seitens des Finanzamtes. Hierbei macht es Sinn auf einen Berater zu setzen, der alle Fallstricke aus dem e-Commerce kennt und sich auf die Besonderheiten spezialisiert hat. 


Disclaimer

Diese Darstellung gibt den derzeitigen Erkenntnisstand wieder.

Spezifische Fragestellungen bedürfen der Würdigung des Einzelfalls. Die Darstellung kann daher nur Anhaltspunkte für eine Würdigung geben. Sieht der Leser die Darstellung als relevant für seine Tätigkeit an, liegt die Verantwortung für die Verwendung der Darstellung ausschließlich bei ihm.

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